Arbeitszeugnis verstehen: die Geheimcodes
In Deutschland muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein – gleichzeitig wahr. Aus diesem Widerspruch ist eine codierte Zeugnissprache entstanden. Wer sie kennt, liest zwischen den Zeilen.
Dein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis
Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten – dieses brauchst du für Bewerbungen. Es muss wohlwollend sein und darf dein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren, muss aber der Wahrheit entsprechen.
Die Notenskala hinter den Floskeln
Die Zufriedenheitsformel verrät die „Note". Achte auf die Abstufung:
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" → sehr gut
- „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" → gut
- „zu unserer vollen Zufriedenheit" → befriedigend
- „zu unserer Zufriedenheit" → ausreichend
- „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" → mangelhaft
Ein einzelnes fehlendes Wort („stets", „vollsten") verschiebt die Note also deutlich – kleine Unterschiede mit großer Wirkung.
Weitere Warnsignale
- Auslassungen: Fehlt bei einem Vertriebsjob die Bewertung des Verkaufserfolgs, ist das meist ein stilles Minus.
- Reihenfolge: Was zuerst und ausführlich genannt wird, ist dem Arbeitgeber wichtig.
- Schlussformel: Fehlen Dank, Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche, gilt das als kühles Zeichen.
Bei einem schlechteren Zeugnis als „befriedigend" liegt die Beweislast übrigens beim Arbeitgeber – ein Grund, ein unfaires Zeugnis nicht einfach hinzunehmen.
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